Webinar des AK InsO in Kooperation mit dem Institut für Insolvenzrecht e.V.
wie Sie sicherlich mitbekommen haben, hat das BMJV am 19.09.2020 den lang erwarteten Referentenentwurf eines Sanierungsrechtsfortentwicklungsgesetzes (SanInsFoG) veröffentlicht. https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Dokumente/RefE_SanInsFoG.pdf?__blob=publicationFile&v=5
Der Entwurf enthält eine Vielzahl an Vorschlägen zur Neuregelung des gesamten Sanierungsrechts.
Nicht nur wird in Umsetzung der Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz (Richtlinie (EU) 2019/1023) ein gänzlich neues, vorinsolvenzliches Sanierungsverfahren geschaffen, dem mit dem Unternehmensstabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz (StaRUG) ein immerhin 101 Paragraphen langes, eigenes Gesetz gewidmet ist.
Sondern gleichzeitig werden auf Basis der Ergebnisse der vor ziemlich genau zwei Jahren veröffentlichten ESUG-Evaluation Vorschläge zu einer umfassenden Änderung des Eigenverwaltungsverfahrens sowie moderater Anpassungen in weiteren Bereichen der Insolvenzordnung gemacht.
Aber selbst dabei bleibt es nicht. Auch das heiße Eisen der Insolvenzgründe, namentlich der der drohenden Zahlungsunfähigkeit und der Überschuldung, fast der Gesetzgeber an.
Schließlich ist Gegenstand des Referentenentwurf eine Anpassung und Erhöhung der Insolvenzverwaltervergütung, der Vergütung von Gläubigerausschussmitgliedern und eine Neuregelung der Sachwaltervergütung.
Delikat ist, dass dieses umfassende Gesetzgebungsvorhaben bereits zum 01.01.2021, also in nur drei Monaten, in Kraft treten soll.
Dies ist für uns, den Kölner Arbeitskreis für Insolvenzwesen e.V. und das Hannoveraner Institut für Insolvenzrecht e.V., Anlass genug, unsere Mitglieder wenigstens etwas auf die kommenden Änderungen vorzubereiten. Dazu möchten wir an unsere erfolgreiche Kooperationsveranstaltung vom 09.06.2020 anknüpfen und in Form einer virtuellen Podiumsdiskussion einige Schlaglichter auf für die Praxis wichtige Punkte des Referentenentwurfs werfen.
Die Veranstaltung findet statt am Montag, den 05.10.2020, 16:00 – ca. 18:00 Uhr, virtuell über GoToWebinar.
Gemeinsam über den Entwurf reden und diskutieren werden unter anderem:
Dr. Christoph Niering, Vorsitzender des VID und Vorstandsmitglied im Kölner Arbeitskreis für Insolvenzrecht
Dr. Peter Laroche, Vorsitzender des Kölner Arbeitskreises für Insolvenzrecht
Prof. Dr. Stephan Madaus, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Dr. Lars Westpfahl, Freshfields Bruckhaus Deringer, Hamburg
Jens Wilhelm V, stellvertretener Vorsitzender des Instituts für Insolvenzrecht Hannover und Beiratsmitglied im VID
Moderation: Prof. Dr. Volker Römermann, Vorsitzender des Vorstandes des Instituts für Insolvenzrecht Hannover
Nutzen Sie für die Teilnahme bitte folgenden Link:
Nehmen Sie an dem Meeting per Computer, Tablet oder Smartphone teil.
https://global.gotomeeting.com/join/398374381
Sie können sich auch über ein Telefon einwählen.
Deutschland: +49 892 0194 301
Zugangscode: 398-374-381
Dr. Christoph Niering, Dr. Peter Laroche, Prof. Stephan Madaus, Dr. Lars Westpfahl, Jens Wilhelm
Dr. Christoph Niering, Vorsitzender des VID und Vorstandsmitglied im Kölner Arbeitskreis für Insolvenzrecht Dr. Peter Laroche, Vorsitzender des Kölner Arbeitskreises für Insolvenzrecht Prof. Dr. Stephan Madaus, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Dr. Lars Westpfahl, Freshfields Bruckhaus Deringer, Hamburg Jens Wilhelm V, stellvertretener Vorsitzender des Instituts für Insolvenzrecht Hannover und Beiratsmitglied im VID Moderation: Prof. Dr. Volker Römermann, Vorsitzender des Vorstandes des Instituts für Insolvenzrecht Hannover
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